Wenn Sie in Spanien mit dem Auto fahren, sollten Sie die Besonderheiten des spanischen Verkehrsrechts kennen. Insbesondere die Geldstrafen können empfindlich sein. Auch für Regeln und Vorschriften, die nicht so bekannt sind. Das Essen eines Apfels oder das Trinken eines Schluck Wassers während der Fahrt, kann bereits ein teurer Verstoß sein. Und natürlich sollte man nicht in Badekleidung ein Auto steuern, das kann bis zu 100 Euro Strafe kosten. Auch auf einer Urlaubsinsel wie Gran Canaria.
Wir haben 36 spanische Verkehrsregeln zusammengestellt, die jeder Autofahrer hier im Land kennen sollte. Die Regeln gelten für Gran Canaria ebenso wie für das spanische Festland. Auf besondere Regeln weist die spanische Verkehrsbehörde (DGT) mehrfach im Jahr mit besonderen Kampagnen hin, als Urlauber wird man diese aber kaum kennen.
Aber auch spanische Autofahrer zeigen sich von diesen Sensibilisierungsversuchen oftmals unbeeindruckt. Ob man nun Einheimischer ist, Urlauber oder als Auswanderer auf den Kanaren lebt, wird man bei einem Verstoß gegen das spanische Verkehrsrecht erwischt, drohen hohe Bußgelder und, wenn man einen spanischen Führerschein hat, auch Punktabzug. Die genauen Kenntnisse sparen also Geld beim Autofahren.
Geldstrafen für Autofahrer in Spanien
Geldbußen für Autofahrer werden in Spanien unterteilt in:
- Geringfüge Strafen 100 Euro
- Schwere Strafen 200 Euro
- Sehr schwere Strafen 500 Euro
500 Euro sind dabei kein Maximalwert, es können auch noch sehr viel höhere Strafen fällig werden, insbesondere, wenn man beim Fahren gleich mehrere Verstöße begeht. Weitere Strafen bei Verkehrsverstöße können Punktabzüge aber druchaus auch Haftstrafen sein!
Rabatt bei Geldstrafen
Eine gute Nachricht gibt es: Wenn Sie ihre Verkehrsbuße innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen (meist zwei Wochen, es gibt aber ein Frühzahler-Datum auf dem Strafzettel), dann wird es günstiger. Die Frist für den 50 Prozent Rabatt läuft ab dem Moment, an dem die Polizei den Strafzettel persönlich übergeben hat, oder dieser zugestellt wurde.
Wichtige Verkehrsregeln für Gran Canaria und Spanien
Damit Strafzettel ordnungsgemäß zugestellt werden können, muss natürlich die Adresse stimmen. Und das bringt uns direkt zu der ersten von 36 wichtigen und teilweise auch besonderen Verkehrsregeln für Spanien.
Führerschein muss aktuell sein
Als Fahrer ist man selbst dafür verantwortlich, dass die DGT, spanische Verkehrsbehörde, die richtige Adresse kennt. Ziehen Sie um, müssen Sie die DGT über die Adressänderung informieren. Zudem müssen bei jeder Autofahrt auf spanische Straße nicht nur der Führerschein, sondern auch Ausweis und Autopapiere mitgeführt werden. Ansonsten drohen Bußgelder und Punktabzug.
- Vergessen die DGT über die aktuelle Adresse zu informieren: 80 Euro.
- Fahren mit veralteten bzw. abgelaufenen Führerschein: 200 Euro. (In Spanien haben Führerscheine bereits seit längerem ein Ablaufdatum).
- Fahren ohne Führerschein: 500 Euro.
- Fahren ohne Mitführern des Führerscheins: 10 Euro.
Fahren ohne Führerschein – kein Kavaliersdelikt!
Beim Fahren ohne Führerschein wird zwischen Vergessen (10 Euro Bußgeld), Veraltet bzw. abgelaufen (200 Euro) und nicht vorhanden unterschieden (500 Euro). Wer zudem Auto fährt, obwohl die Fahrlizenz offiziell entzogen wurde, begeht eine strafbare Handlung und riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu 12 Monaten.
Wenn Sie einen Führerschein ohne Bild haben (solche gibt es zum Beispiel in Großbritannien), dann muss unbedingt auch ein Lichtbildausweis mitgeführt werden. Das empfiehlt sich auch, wenn das Bild im Führerschein bereits etwas älter ist und einem selbst nicht mehr so ähnlich.
Bürger aus EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen nur einen gültigen Führerschein. Wenn Sie aus einem anderen Land stammen, brauchen Sie einen internationalen Führerschein.
Autofahren erst ab 18
Mit 18 Jahren darf man in Spanien Auto fahren. Das begleitete Fahren, dass in Deutschland das Autofahren bereits mit 17 ermöglicht, ist in Spanien nicht erlaubt. Spanische Fahranfänger erkennt man auch an dem L im Fenster. Das müssen Sie als Urlauber zwar nicht aufhängen, wenn Sie aber unter 26 Jahre alt sind, kann eine Versicherung sehr teuer werden. Das gilt auch, wenn Sie auf Gran Canaria ein Auto mieten. Das Mindestalter zum Auto mieten liegt bei 21 Jahren.
Ein Auto in schlechtem Zustand kann teuer werden
Auch in Spanien gibt es einen TÜV, dieser heißt allerdings ITV. Im Regelfall müssen Autos einmal im Jahr ihre Inspektion bei der ITV überstehen. Wann ein Auto zum spanischen Tüv muss, sieht man (außer bei Neuwagen) am Aufkleber auf der linken Seite der Frontscheibe. Ohne bzw. mit ungültiger Tüv-Plakette zu fahren, kann ebenso kostspielig sein, wie mit einem technischen Problem erwischt zu werden.
- Fahren ohne gültigem ITV: 200 Euro.
- Fahren mit einem Fahrzeug ohne Stoßstange: 200 Euro.
- Fahren mit abgefahrenen Reifen: 200 Euro.
- Fahren mit einem Auto, das beim Tüv durchgefallen ist: 500 Euro.
- Kennzeichen in schlechtem Zustand oder mit falscher Größe: 80 Euro.
- Verzierungen, Zeichnungen oder Werbung auf dem Nummernschild: 80 Euro.
- Hinteres Nummernschild unbeleuchtet: 200 Euro.
Bei der Autofahrt verboten
Es gibt noch zahlreiche weitere Regeln, die Sie als Autofahrer in Spanien wissen sollten. Darunter offensichtliche Verbote, die sicherlich auch in Ihrem Heimatland nicht erlaubt sind. Aber eben auch Dinge, die durchaus überraschend sein können. Das Autorennen in Spanien auf öffentlichen Straßen verboten sind, leuchtet sicherlich ebenso ein, wie das Verbot während der Fahrt Kopfhörer zu tragen. Etwas Besonderes sind sicherlich Regelungen, wie dass das Fahren ohne Hemd eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Das Telefonieren mit einem Handy ist in Spanien auch nur erlaubt, wenn das Auto über eine entsprechende Freisprecheinrichtung verfügt.
- Baby (Kinder bis drei Jahre) auf dem Beifahrersitz: 500 Euro, auch wenn es in einem entsprechenden Babysitz reisen würde: Bis zu 500 Euro. Es gibt spezielle Kindersitze für Kinder ab drei Jahre, die zwar auch für den Beifahrersitz zugelassen sind, diese dürfen aber nur eingesetzt werden, wenn auf dem Rücksitz keine Sitzmöglichkeit vorhanden wäre.
- Organisation oder Teilnahme an einem illegalen Autorennen: 500 Euro.
- Vorfahrt missachten: 200 Euro und 4 Punkte Abzug.
- Beim Überholen den Sicherheitsabstand unterschreiten: 200 Euro.
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn oder Stadtgebiet: 200 Euro.
- In der zweiten Reihe parken und das Auto verlassen: 200 Euro.
- Hupen ohne triftigen Grund: 80 Euro.
- Parken auf dem Gehweg: 200 Euro.
- Gegenstände aus dem Fenster werfen (Taschentücher, Tüten oder ähnliches): 200 Euro.
- Räder absichtlich durchdrehen lassen: 100 Euro.
- Etwas aus dem Fenster werfen, das ein Feuer verursachen kann (Zigarette, aber auch Glas): 200 Euro.
- Fahren mit Kopfhörern: 200 Euro.
- Fahren mit nacktem Oberkörper: bis zu 200 Euro.
- Fahren in ungeeigneten Schuhen (Flip-Flops) oder gar barfuß: 200 Euro.
- Einhändig fahren und dabei zum Beispiel ein Telefon, Essen oder etwas zu Trinken in der anderen Hand zu halten: 200 Euro.
- Beim Tanken telefonieren: 200 Euro und drei Punkte Abzug.
- Rückwärtsfahren in einem verbotenen Bereich (Kreisverkehr oder nach einer Abweichung). 200 Euro und vier Punkte Abzug.
Achtung: Dies sind nur besondere Verkehrsregeln, die in Ihrem Land vielleicht anders gehandhabt werden. Selbstverständliche Regeln fehlen in unserer Auflistung. So besteht beispielsweise auch in Spanien eine Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Wichtig ist aber auch, nicht nur einen Verbandskasten mitzuführen, es müssen auch so viele Warnwesten im Auto sein, wie Personen mitfahren können. Außerdem ist es in Spanien Pflicht zwei Warndreiecke mitzuführen.
Auch für Fußgänger kann es in Spanien teuer werden
Aber nicht nur Autofahrer müssen sich in Spanien an viele Regeln halten, auch Fußgänger müssen sich an viele halten. Auch Fußgängern droht beim Verstoß gegen bestimmte für sie geltende Verkehrsregeln ein Bußgeld. Hier einige dieser Vorschriften, die in Spanien für Verkehrsteilnehmer gelten, die zu Fuß unterwegs sind.
- Extrem langsames überqueren der Straße ohne triftigen Grund: 80 Euro.
- Überqueren der Straße an einer ungeeigneten Stelle: 80 Euro.
- Auf der Straße gehen, obwohl es einen Bürgersteig gibt: 80 Euro.
- Überqueren einer roten Fußgängerampel: 200 Euro.
- Verursachen eines Unfalls durch Überqueren einer Straße: 200 Euro.
- Auf einer Busspur oder einem Radweg spazieren: 200 Euro.
Es gibt eine ganze Reihe von Regeln für Autofahrer, Motorradfahrer und natürlich auch Fahrradfahrer und Fußgänger in Spanien. Insbesondere für motorisierte Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, fallen die Strafen doch sehr hoch aus.
Die allerwichtigsten Regeln für das Fahren in Spanien
Hier noch einige weitere Regeln, die allerdings allgemein bekannt sein sollten. Wie auch in Deutschland ist es zum Beispiel verboten, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Anders als in Deutschland gibt es in Spanien auf Autobahnen eine generelle Höchstgeschwindigkeit. Und natürlich ist auch in Spanien das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht erlaubt:
- Es ist verboten während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren (Ausnahme: Freisprecheinrichtung im Auto).
- Anschnallpflicht auf Vordersitz und Rücksitz. Ebenso gibt es eine Helmpflicht für Zweiräder.
- Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn und Schnellstraßen beträgt in Spanien 120 Stundenkilometern.
- Auf gewöhnlichen Landstraßen darf 100 Stundenkilometern gefahren werden, es gibt aber auch Landstraßen, auf denen nur 90 km/h erlaubt sind.
- Innerorts gilt ein Limit von 50 km/h.
- Der maximal zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,5 g/l (0,25 mg/l in der Atemluft).
Bitte seien Sie nicht nur bei ihrem Aufenthalt in Spanien vorsichtig. Gerne können Sie unsere Tipps rund um besondere Verkehrsregeln in Spanien mit ihren Freunden und ihrer Familie teilen, insbesondere, wenn diese hier zum Beispiel auf Gran Canaria oder den Kanaren lebt, oder ein Urlaub geplant ist.
Natürlich freuen wir uns auch über Kommentare zum Thema.
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